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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 15 | Anteilsverkauf: Pool-Treuhändermodell bei Sozietäten löst keine Schenkungsteuer aus

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass keine Schenkungsteuer fällig wird, wenn beim Wechsel des Gesellschafters einer Personengesellschaft (typischerweise einer Sozietät aus Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern) das Pool-Treuhändermodell (auch Manager-Modell genannt) praktiziert wird. Das erleichtert Freiberufler-Sozietäten einen steuerneutralen Gesellschafterwechsel.

Eine gute Nachricht gibt es für Personengesellschaften, die das Pool-Treuhändermodell praktizieren. Beim Wechsel eines Gesellschafters wird keine Schenkungsteuer fällig. Das erleichtert Freiberufler-Sozietäten einen steuerneutralen Gesellschafterwechsel.

Es geht um das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft, typischerweise einer Sozietät aus Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Beim Pool-Treuhändermodell, das auch Manager-Modell genannt wird, verkauft der Gesellschafter, der aus der Sozietät ausscheidet, seinen Anteil zum Nennwert an einen Sozius, der als Pool-Treuhänder fungiert. Für seine Beteiligung an den stillen Reserven und am Praxiswert, d. h. insbesondere am Mandantenstamm, erhält der Verkäufer also keinen Ausgleich. Der Treuhänder verwah...