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Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck- Gutscheinen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3538Das BMF hat am ( NWB BAAAH-62727) das lange ersehnte Schreiben zur Besteuerung von Gutscheinen veröffentlicht. Das Schreiben geht detailliert auf die Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen ein, enthält Hinweise zur Rechnungsstellung und zur Bestimmung des Leistungsorts beim Verkauf von Einzweck-Gutscheinen. Zudem sieht das BMF zukünftig eine Kennzeichnungspflicht für den Aussteller eines Gutscheins vor, die beim Käufer Vertrauensschutz auslösen kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen
[i]Leistungsort, leistender Unternehmer und LeistungsgegenstandFür die Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen kommt es aus Sicht des BMF auf folgende drei Informationen an: Leistungsort, leistender Unternehmer und Leistungsgegenstand. Stehen alle drei Informationen im Zeitpunkt der Ausgabe oder Übertragung eines Gutscheins fest, liegt ein Einzweck-Gutschein vor. Mit Blick auf den Leistungsgegenstand genügt dabei die Kenntnis der Gattung (z. B. Möbel, Werkzeug, Steuerberatungsleistungen), da diese einen Schluss auf den anzuwendenden Steuersatz zulässt. Bei Dienstleistungen ist es im Einzelfall zudem erforderlich, dass bei Ausgabe feststeht, ob der Ku...