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Effizientere Sanierungsoptionen durch Reformierung des Insolvenz- und Sanierungsrechts
Notwendige wettbewerbsfähige Modernisierung oder parlamentarische Überlast durch das sog. SanInsFoG?
Durch das sog. Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) beabsichtigt der Gesetzgeber ab Anfang 2021 eine Fortentwicklung und Ergänzung des bisher geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts. Derartiger Reformbedarf resultiert aus den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und beruht auf der durch die Krisensituation geprägten Sondersituation.
I. Praktischer Reformbedarf des Insolvenz- und Sanierungsrechts
Die durch den Gesetzgeber grundsätzlich ausgesetzte Insolvenzantragspflicht ist bereits grundlegend zum ausgelaufen. Daher wurde eine Verlängerung zur Aussetzung bis zum beschlossen. Diese Verlängerung gilt jedoch nur für Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden.
Weiteren Anlass zur Fortentwicklung und Ergänzung des Sanierungs- und Insolvenzrechts geben zudem
die EU-Richtlinie 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates v. über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigke...