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NWB-BB Nr. 12 vom Seite 362

Fokus: Update zum Dieselskandal

Volljurist, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Der Dieselskandal beschäftigt weiter die Gerichte. Zwei Oberlandesgerichte haben vor Kurzem zu Haftungs- und Schadensersatzthemen entschieden.

I. Haftungsfrage zum Software-Update

1. Urteil und Sachverhalt

Wurde nach Bekanntwerden des Dieselskandals ein Software-Update vorgenommen, kann nach einem späteren Erwerb kein Schadensersatz verlangt werden ().

Die Käuferin erwarb am einen gebrauchten Audi nach Bekanntwerden des „Dieselskandals“. Das Kfz fuhr mit einem vom Kraftfahrbundesamt (KBA) freigegebenen Software-Update. Nunmehr verlangt die Käuferin von der Volkswagen AG die Rückzahlung des Kaufpreises und der Finanzierungskosten Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Ihr sei beim Kauf des Kfz versichert worden, dass dieses nicht von der „Schummelsoftware“ betroffen sei. Außerdem könne das Software-Update zu Schäden führen und enthalte erneut eine illegale Abschalteinrichtung. Im Übrigen funktioniere die Abgasreinigung nur dann ordnungsgemäß, wenn kein Gas gegeben werde. „Unter Last“ schalte sich die Abgasreinigung wieder aus. Deshalb habe der Hersteller von Beginn an gew...