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BFH 17.06.2020 I R 7/18, NWB 47/2020 S. 3464

Einkommensteuer | Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung – Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses

Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i. V. mit den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses ( BStBl 1983 I S. 470) wird laut zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt.