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Online-Nachricht - Mittwoch, 18.11.2020

Schenkungsteuer | Lohnsummenregel: Arbeitnehmer wird Gesellschafter (FG)

Eine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 4 Satz 1 ErbStG a. F. dahingehend, dass Vergütungen an Beschäftigte eines Betriebs in der Ausgangslohnsumme nicht anzusetzen sind, wenn diese nach dem Erwerb entsprechend der ertragsteuerlichen Qualifikation keinen Arbeitslohn, sondern gewerbliche Einkünfte beziehen, ist nicht vorzunehmen (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob Gehälter, die die späteren Erwerber eines Unternehmens in der Zeit vor dem Erwerb als angestellte Geschäftsführer erhalten haben, bei der gesonderten Feststellung der Ausgangslohnsumme nach § 13a Abs. 1a ErbStG in der am geltenden Fassung zu berücksichtigen sind, wenndie Erwerber nach dem Erwerb als Mitunternehmer und folglich nicht mehr als Arbeitnehmer im ...