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Mögliche Auswirkungen der Corona-Krise auf bereits erfolgte Schenkungen
Was muss aus erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Sicht beachtet werden?
Die Corona-Krise führt vermehrt zu Insolvenzen und dem Abbau von Arbeitsplätzen bei Unternehmen. Dies kann Auswirkungen auf Schenkungen aus der Vergangenheit und hier insbesondere auf laufende Behaltensfristen und die Lohnsummenregelung haben. Aufgrund der Corona-Krise befinden sich viele Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen und ungewissen Lage. Es ist mit Gewinneinbrüchen zu rechnen. Die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern ist gefährdet. Offen ist auch, wie es nach der Corona-Krise weitergeht. Wurde das Unternehmen vor der Corona-Krise auf die nachfolgende Generation übertragen, besteht in den Familien häufig eine Unsicherheit darüber, ob und wie sich diese wirtschaftlich neue Situation auf eine bereits erfolgte Schenkung auswirkt.
Aufgrund von Kurzarbeit und Entlassungen besteht die Gefahr, dass der Lohnsummentest nicht eingehalten wird, wobei die Lohnsumme im gesamten Lohnsummenzeitraum relevant ist.
Ein Verkauf oder eine Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist kann zu einem (teilweisen) rückwirkenden Wegfall der zunächst gewährten Steuerbefreiung führen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach COVInsAG wirkt...