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BFH 07.07.2020 VI R 16/18, StuB 22/2020 S. 899

Einkommen-/Lohnsteuer | Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichteinnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten

Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden (Bezug: § 8 Abs. 2 Satz 8, Satz 9, § 9 Abs. 4a Satz 6, Satz 7, Satz 8, Satz 12 EStG).

Praxishinweise

(1) Der verheiratete Kläger ist Berufssoldat und wurde im Streitjahr 2015 zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Er unterhielt am Familienwohnort einen gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehefrau und seinen Kindern und begründete durch die Anmietung einer weiteren Wohnung an seinem Stationierungsort eine doppelte Haushaltsführung. Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nach Maßgabe von § 9 Abs. 4a EStG als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner ...