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BFH 23.07.2020 V R 17/17, StuB 22/2020 S. 903

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten

(1) Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Musikaufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen und die daneben erbrachten Leistungen von so untergeordneter Bedeutung sind, dass sie den Charakter der Musikaufführung nicht beeinträchtigen . (2) Die Darbietung von Techno- und House-Musik durch verschiedene DJs kann einer Veranstaltung auch dann das Gepräge eines Konzerts oder einer konzertähnlichen Veranstaltung geben, wenn die Musikaufführungen regelmäßig (wöchentlich) stattfinden (Fortführung des , NWB AAAAB-71142, BStBl 2006 II S. 101; Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG).

Praxishinweise

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich Steuer auf 7 % für die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und...