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IDW verabschiedet IDW EPS 410 „Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB“
Bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr erstmals für 2020 ihre geprüften Abschlüsse und Lageberichte im Bundesanzeiger mit dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat offenlegen. Im Bestätigungsvermerk müssen die Abschlussprüfer dieser Unternehmen ein Prüfungsurteil dazu abgeben, ob die von den gesetzlichen Vertretern des zu prüfenden Unternehmens für Offenlegungszwecke erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den ESEF-Vorgaben entsprechen. Fragen zu dieser Prüfung und der Berichterstattung dazu im Bestätigungsvermerk adressiert das IDW im kürzlich verabschiedeten Entwurf eines IDW EPS 410 „Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe...