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Ausschüttungssperre bei der GmbH & Co. KG
I. Sachverhalt
Eine mittelgroße GmbH & Co. KG weist in ihrem Jahresabschluss Pensionsrückstellungen und aktive latente Steuern aus. Der gesamte Jahresüberschuss wurde den Gesellschafterkonten der Kommanditisten gutgeschrieben (und somit „ausgeschüttet“). Im Anhang fehlt entgegen § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB und § 285 Nr. 28 HGB die Angabe der ausschüttungsgesperrten Beträge.
II. Fragestellung
Welche Überlegungen muss der Abschlussprüfer in Bezug auf die „Missachtung“ der Vorschriften anstellen und welche Auswirkungen ergeben sich für die Berichterstattung des Abschlussprüfers?