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European Single Electronic Format (ESEF)
Die Rolle des Abschlussprüfers nach IDW EPS 410
Inlandsemittenten sind seit dem zu einer europaweit einheitlichen Berichterstattung verpflichtet. Neben der Harmonisierung der Offenlegungsdokumente führt die Überprüfung der ESEF-Konformität durch den Abschlussprüfer zu zeitlichen sowie neuen technischen Herausforderungen. Über das Ergebnis der Prüfung hat er sowohl im Bestätigungsvermerk als auch im Prüfungsbericht zu berichten.
Inlandsemittenten haben seit dem den Jahresabschluss bzw. den IFRS-Einzelabschluss i. S. des § 325 Abs. 2a HGB, den Konzernabschluss, den Lage- bzw. Konzernlagebericht sowie die abzugebenden Erklärungen für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, in dem in Europa einheitlichen XHTML-Format offenzulegen. Nur der nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufzustellende Konzernabschluss muss von Inlandsemittenten mittels der iXBRL-Technologie ausgezeichnet werden.
Während der Aufsichtsrat durch die Offenlegungslösung von zusätzlichen Prüfungspflichten befreit ist, haben die Abschlussprüfer von Inlandsemittenten sowie das Enforcement die ESEF-Konformität sicherzustellen.
Über das Ergebnis der ESEF-Konformität hat der Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk sowie im Prüfungsbericht zu berichten.
I. Einführung
Bereits seit dem sind bestimmte Inlandsemittenten dazu verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichterstattung für Geschäfsjahre, die nach dem beginnen, in einem europaweit einheitlichen elektronischen Berichtsformat (= European Single Electronic Format, kurz: ESEF) offenzulegen. In Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 500 Unternehmen von dieser Neuregelung betroffen. Davon unterliegen rund 400 Unternehmen zusätzlich einer IFRS-Konzernaufstellungspflicht und sind dadurch erweiterten ESEF-Anforderungen ausgesetzt. Unterjährige Berichterstattungen bleiben von den Neuregelungen unberührt.
Durch die Harmonisierung der Berichterstattung soll die Nutzung durch Emittenten, Anleger sowie die zuständigen Behörden vereinfacht werden und zugleich die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit erleichtert werden. Dem gegenüber steht eine Kosten-Nutzen-Analyse der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, kurz: ESMA) aus dem Jahr 2016, die im Zuge der Einführung der einheitlichen Berichterstattung mit einer einmaligen Zusatzbelastung für die Wirtschaft i. H. von 5 Mio. € sowie mit jährlich 25 T€ für die Prüfung durch den Abschlussprüfer rechnet. Rein rechnerisch entsteht auf Ebene jedes Unternehmens durch die Harmonisierung eine jährlich wiederkehrende Zusatzbelastung i. H. von rund 13 T€.