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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 167/19

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 5 ; GG Art. 105 Abs. 2a ; HmbZWStG § 1 ; HmbZWStG § 2 Abs. 1; HmbZWStG § 2 Abs. 4 ; HmbZWStG § 2 Abs. 5 ; BMG § 22

Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung Nichtverheirateter

Leitsatz

Dass ein Vater eines Kleinkindes, der mit der Kindesmutter in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und dem Kind in einer gemeinsamen Familienwohnung (Hauptwohnung) in einer anderen Stadt wohnt und aus beruflichen Gründen in Hamburg eine Nebenwohnung anmietet, die er nicht überwiegend nutzt, anders als Ehegatten und Lebenspartner (vgl. § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG) zur Hamburgischen Zweitwohnungsteuer herangezogen wird, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 699 Nr. 11
QAAAH-63665

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