Hamburger Zweitwohnungsteuer
für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung Nichtverheirateter
Leitsatz
Dass ein Vater eines Kleinkindes, der mit der Kindesmutter
in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und dem Kind in einer gemeinsamen
Familienwohnung (Hauptwohnung) in einer anderen Stadt wohnt und
aus beruflichen Gründen in Hamburg eine Nebenwohnung anmietet, die
er nicht überwiegend nutzt, anders als Ehegatten und Lebenspartner (vgl.
§ 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG) zur Hamburgischen Zweitwohnungsteuer
herangezogen wird, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2021 S. 699 Nr. 11 QAAAH-63665
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