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Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: BMF-Entwurf (Teil 1)
Das BZSt hat auf seiner Website den aktualisierten Entwurf eines Anwendungsschreibens zu den Mitteilungspflichten (§§ 138d ff. AO) mit Stand v. ( NWB GAAAH-55645) veröffentlicht, in dem u. a. Neuerungen gegenüber dem ersten Diskussionsentwurf v. enthalten sind. Diese Neuerungen und Ergänzungen können dazu beitragen, dass für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen eine Mitteilung an das BZSt nicht erforderlich ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Untersuchungsanlass
[i]NegativabgrenzungFür Intermediäre sowie für mitteilungspflichtige Nutzer kann es im Sinne einer Negativabgrenzung auch von Interesse sein, grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu identifizieren, die mit keiner Mitteilungspflicht an das BZSt verknüpft sind. Der aktualisierte Anwendungsschreiben-Entwurf kann hier mit seinen Neuerungen für einige Erleichterungen sorgen, deren Kenntnis für den Rechtsanwender deshalb von Interesse ist.
II. Neuerungen bei den sachlichen Anwendungsvoraussetzungen für eine Mitteilungspflicht
[i]Ansässigkeit oder TätigkeitDie Finanzverwaltung stellt nunmehr klar, dass bspw. eine veräußerte ausländische Kapitalgesellschaft für den grenzüberschreitenden Bezug allein nicht ausreichend ist, sof...