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NWB Nr. 47 vom Seite 3475

Keine Grunderwerbsteuer auf Zubehör

Dr. Katrin Dorn und Dr. Morten Dibbert

Mit Beschluss v. - II B 54/19 ( NWB OAAAH-54559) hat der BFH die Beschwerde des Finanzamts wegen Nichtzulassung der Revision gegen das als unbegründet zurückgewiesen. Die durch den Beklagten und Beschwerdeführer aufgeworfenen Rechtsfragen seien nicht klärungsfähig und -bedürftig. Der Erwerb von Zubehör ist nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Für die Beurteilung der erworbenen Gegenstände als Zubehör ist die zivilrechtliche Rechtsprechung maßgebend.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Vorgelegte, aber nicht klärungsfähige und -bedürftige Rechtsfragen

[i]v. Wedelstädt, Nichtzulassungs- beschwerde, infoCenter, NWB QAAAC-75104 Gegenstand des war die Beschwerde des beklagten Finanz-amts wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das . Dieses hatte entschieden, dass das Entgelt für das Zubehör nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, jedoch keine Revision gegen dieses Urteil zugelassen. Die dagegen eingelegte Beschwerde des beklagten Finanzamts wies der BFH nun mit o. g. Beschluss als unbegründet zurück.

[i]Zubehör i. S. des § 97 Abs. 1 Satz 1 BGB?Im Mittelpunkt des Verfahren...