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Einkommensteuer | Verluste aus Knock-out-Zertifikaten (BFH)
Der BFH hat zur Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten entschieden (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger erwarb in den Streitjahren sog. Wave XXL Papiere. Es handelte sich dabei um sog. "Open-End-Knock-Out"-Produkte. Der Kläger erlitt in den Streitjahren 2008 bis 2011 Verluste aus Geschäften mit den "Open-End-Knock-Out-Zertifikaten", die ohne Laufzeitbegrenzung an Indizes bzw. einen bestimmten Aktienkurs gekoppelt waren. Da die Stopp-Loss-Schwelle über dem Basispreis lag, wurde in jedem Knock-Out-Fall ein Betrag ermittelt, der dem Anleger als "Restwert" ausbezahlt wurde. Dieser Restwert entsprach der Differenz aus dem Auflösungskurs und dem Basispreis und konnte im schlechtesten Fall auch 0,001 € je ...