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Die Einkommensteuer (Teil 3)
Im Folgenden soll der Fragenkatalog zur Einkommensteuer beendet werden. Schwerpunkt sollen dabei Fragen zu typischen Werbungskosten sein, die bei Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten häufig vorkommen können.
Fragen und Antworten
Der Rentner R hat eine dauernde Behinderung von 85 %. Bei R wird ein Pauschbetrag i. H. v. 1.230 € abgezogen.
Der Angestellte A sucht seine ersten Tätigkeitsstätte an 215 Arbeitstagen auf. Die einfache Entfernung zwischen seiner Wohnung und der Tätigkeitsstätte beträgt 22 km. Die abziehbare Entfernungspauschale für A errechnet sich wie folgt:
215 Arbeitstage × 22 km × 0,30 km = 1.419 €.
Hinweis: Dabei ist zu beachten, dass nicht die Kilometer für die Hin- und Rückfahrt angesetzt werden dürfen, vielmehr nur die einfache Entfernung.
Frage 4: Ist es für die Entfernungskilometer von Belang, welche Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird?
Lösung
Der Arbeitnehmer...