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BBK Nr. 22 vom

Status quo elektronischer Rechnungsprozesse in der Praxis

Stand der Umsetzung zeigt breiten Spalt zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung

Christian Brestrich

Die elektronische Rechnung ist in aller Munde. Nachdem diese in der Wirtschaft bereits weit verbreitet ist, sind nicht zuletzt dank rechtlicher Vorgaben nun auch öffentliche Auftraggeber in der Pflicht, sich mit dem Thema zu befassen. Während Unternehmen bereits über den verstärkten Einsatz strukturierter Rechnungsformate sowie eine Harmonisierung von Prozessen auch über Unternehmensgrenzen hinaus nachdenken, wird in der Verwaltung noch grundsätzlich über die Digitalisierung von Gesamtprozessen diskutiert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Rechtliche Vereinheitlichung? Fehlanzeige!

Derzeit definiert der Gesetzgeber den Begriff „elektronische Rechnung“ unterschiedlich:

  • Das Umsatzsteuergesetz definiert, dass eine elektronische Rechnung alles ist, was in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Format und Übertragungsweg spielen dabei keine Rolle.

  • Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes und gleichartige Regelungen der Bundesländer definieren, dass eine Rechnung als elektronisch gilt, wenn diese in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.

Insbesondere aus Sicht der Lieferanten ist dies maximal verwirrend, da nun verschiedene Regelungen je n...