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BBK Nr. 22 vom Seite 1075

Status quo elektronischer Rechnungsprozesse in der Praxis

Stand der Umsetzung zeigt breiten Spalt zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung

Christian Brestrich

Die [i]Klenk, Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der E-Rechnung, NWB 25/2019 S. 1831 NWB FAAAH-16605 elektronische Rechnung ist in aller Munde. Nachdem diese in der Wirtschaft bereits weit verbreitet ist, sind nicht zuletzt dank rechtlicher Vorgaben nun auch öffentliche Auftraggeber in der Pflicht, sich mit dem Thema zu befassen. Während Unternehmen bereits über den verstärkten Einsatz strukturierter Rechnungsformate sowie eine Harmonisierung von Prozessen auch über Unternehmensgrenzen hinaus nachdenken, wird in der Verwaltung noch grundsätzlich über die Digitalisierung von Gesamt-prozessen diskutiert.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtliche Vereinheitlichung? Fehlanzeige!

Grundsätzlich [i]Eckert, Rechnung, elektronische, Kontierungslexikon NWB XAAAG-63696 stellt sich die Frage: Was ist eigentlich eine elektronische Rechnung? Aktuell gibt es in Deutschland die unschöne Situation, dass verschiedene Gesetze existieren, die den gleichen Begriff unterschiedlich definieren:

  • Auf der einen Seite steht das Umsatzsteuergesetz, das definiert, dass eine elektronische Rechnung alles ist, was in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Format und Übertragungsweg spielen dabei keine Rolle.

  • Auf der anderen Seite steht das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes und gleichartige Regelungen der Bundesländer, die definieren, dass eine Rechnung als elektronisch gilt, wenn diese in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird.

Insbesondere [i]Mehrjähriges Multi-Kanal-Modellaus Sicht der Lieferanten ist dies maximal verwirrend, da nun verschiedene Regelungen je nach Rechnungsempfänger existieren: Während in der Wirtschaft eine PDF-Rechnung per E-Mail gesendet werden darf, ist einem öffentlichen Auftraggeber zwingend ein strukturiertes Datenformat auf verschiedenen Wegen zuzustellen.

Hinweis:

Diese Gesetzeslage wird auf Jahre hinaus dafür sorgen, dass sich sowohl Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger auf ein Multi-Kanal-Modell einstellen müssen, d. h. auf mehrere Formate auf mehreren Wegen.S. 1076

Rechnungssteller sollten daher prüfen, ob unter den eigenen Debitoren öffentliche Auftraggeber zu finden sind. In diesem Fall muss sich der Lieferant zwingend mit der Erstellung strukturierter elektronischer Rechnungsformate auseinandersetzen.

II. Etablierte Prozesse im B2B-Rechnungsverkehr

1. Formate für elektronische Rechnungen

Der [i]Überwiegend PDF- Rechnungen per E-MailRechnungsaustausch zwischen Unternehmen findet aktuell bereits meist elektronisch statt. Die am weitesten verbreitete Übertragungsform ist allerdings eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail. Sie erspart die Digitalisierung der Papierbelege, bringt in der weiteren Automatisierung des Rechnungsprozesses jedoch wenig Nutzen.

Ist z. B. der Abgleich von Rechnungsdaten mit einer zugehörigen Bestellung gewünscht, sollte verstärkt auf strukturierte Formate wie ZUGFeRD oder EDI gesetzt werden. Bei der Verbreitung dieser Formate ist zurzeit allerdings insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen noch deutlich Luft nach oben.