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KG | Nachweis der Berechtigung einer Liquidatorin zur Löschungsbewilligung
Die Berechtigung der Liquidatorin einer Kommanditgesellschaft (KG), für die KG die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts zu bewilligen, kann mit dem Handelsregister nicht geführt werden, wenn dort die Firma bereits vor mehreren Jahren gelöscht und das Registerblatt geschlossen worden ist.
Sind sämtliche Seiten des [i]Haack, Liquidation der Personengesellschaft, infoCenter, NWB LAAAE-31558 Registerblatts – wie im entschiedenen Fall – durchgekreuzt, bedeutet dies, dass alle dortigen Eintragungen gegenstandslos geworden sind (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 Handelsregisterverordnung – HRV). Das Registerblatt enthält auch den Vermerk „geschlossen“ (§ 22 Abs. 1 Satz 2 HRV). Damit aber entfällt die Beweiskraft des Handelsregisters für die Zeit nach diesen Eintragungen, insbesondere also auch für den Zeitpunkt der Lösc...