Klare Regeln für das Mobile Arbeiten
[i]Der Trend zum flexiblen Arbeiten wird durch Corona beschleunigt„Homeoffice im Robinson-Club“ – so ging eine Meldung Ende Oktober über den Ticker. Warum nicht in der Sonne Portugals arbeiten, mit Zimmerservice, Pool und Sportangebot, all inclusive? Auch wenn dies im jetzigen Teil-Shutdown eher wie ein schöner Traum klingt. Mobile Work – die neue Freiheit, das neue flexible Arbeiten – wird künftig eine größere Rolle spielen. Corona beschleunigt dieses Phänomen.
Viele haben verstanden, dass ein Arbeiten auch außerhalb des Büros funktioniert. Es kann Mitarbeiter zufriedener und motivierter machen, sogar zu Leistungssteigerungen führen. Gut so. Sicherlich ist dabei nicht alles nur von Vorteil. Auch flexibles und mobiles Arbeiten braucht klare Regeln. Dem Arbeitgeber wird es bei Mobile Work grundsätzlich egal sein, ob die Arbeit aus dem Homeoffice, aus der Ferienwohnung oder aus dem Hotelzimmer geschieht, solange die Leistung stimmt. Arbeitsrechtlich ist Mobile Work für den Arbeitnehmer flexibler als ein fest eingerichteter Arbeitsplatz in der Wohnung des Arbeitsnehmers. Steuerlich ist das Thema vom Arbeitgeber handhabbar, solange sich seine Arbeitnehmer in Deutschland befinden.
[i]Betriebsstättenfragen in diesem Kontext sind ein „heißes Eisen“Wird Mobile Work jedoch international, ergeben sich vielfältige steuerliche Fragestellungen und Handlungsbedarf für Arbeitgeber und Unternehmen. So hatten Dissen und Wernli bereits die steuerlichen Implikationen bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen in der IWB 14/2020 S. 577 geschildert. Im aktuellen Heft beschäftigen sich Schuster/Verleger ab S. 861 intensiv mit der Frage, ob ein Homeoffice in seinen verschiedenen Konstellationen eine Betriebsstätte im In- und insbesondere im Ausland bilden kann. Die Sicht des österreichischen Finanzministeriums fügen dem Hummer/Zeintl ab S. 872 hinzu. Zum Betriebsstättenbegriff richtete die YIN Sektion Nord am 29. Oktober ein Webinar mit Schlücke (SMP, Hamburg), Altenburg (FGS, Hamburg), Holle (RiFG Hamburg), Hruschka (Finanzamt München) und Wagner (KUKA, Augsburg) aus. Das Thema ist also heiß.
[i]Ohne klare Regeln geht es nichtUnd wie immer kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Für die Personal- und Steuerabteilung von Unternehmen heißt das, die arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen im Blick zu haben. Davor steht aber die Aufgabe und sicherlich teilweise auch Schwierigkeit, jeden einzelnen relevanten Fall zu identifizieren. Auch deshalb sind klare Regeln beim mobilen Arbeiten nötig.
Viele Grüße aus dem Homeoffice (aus Berlin, nicht „nach Diktat verreist“ aus Portugal)
Mathias Hildebrandt
Fundstelle(n):
IWB 21 / 2020 Seite 1
YAAAH-63162