Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verwarnungsgeld für „Falschparken“
Übernahme durch den Arbeitgeber ohne Rückgriff beim Arbeitnehmer stellt regelmäßig einen geldwerten Vorteil dar
Der die Einordnung der Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen Falschparkens eines Paketzustellers durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn (§ 19 EStG) abgelehnt.
Indes nimmt der Senat (wohl) grundsätzlich einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil gem. § 8 Abs. 1 EStG an, wenn der Arbeitgeber auf einen Rückgriff beim ordnungswidrig handelnden Arbeitnehmer verzichtet.
I. Problematik
Die Klägerin betreibt als Logistikunternehmen deutschlandweit die Paketzustellung an Endkunden. Die von der Klägerin als Arbeitnehmer beschäftigten Fahrer haben die Aufgabe, Pakete unmittelbar bei den Kunden der Klägerin abzuholen oder den Kunden Pakete zuzustellen. Um eine möglichst schnelle Zustellung zu gewährleisten, halten die Fahrer mit ihren Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe zu den Kunden. Insbesondere in Innenstädten ist dies jedoch mit den zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten in straßenverkehrsrechtlich zulässiger Weise nicht immer möglich. In Einzelfällen – zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs und im Interesse der Kunden – wird es daher hingenommen, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhalten.
Ein hierfür erhob...