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Hessisches Finanzgericht   v. - 9 K 2170/17

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3b; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3a; EStG § 10 Abs. 4; EStG § 10 Abs. 4a

Unbeschränkte Abzugsfähigkeit von freiwilligen Beiträgen zur Pflegeversicherung

Leitsatz

Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung sind nicht entsprechend den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung und den Zahlungen an die gesetzliche Pflegeversicherung als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3b, Nr. 3a EStG zu berücksichtigen und können sich daher nicht über den Höchstbetrag im Sinne des § 10 Abs. 4, Abs. 4a EStG hinaus auswirken, auch wenn nur so im Bedarfsfall im Pflegebereich der Leistungsumfang erhalten werden kann, der dem verfassungsrechtlich garantierten Sozialhilfeniveau oder Existenzminimum entspricht.

Fundstelle(n):
WAAAH-63141

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