PiR Nr. 11 vom Seite 1

Nicht nur der Herbst ist da

Jens Freiberg | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

leider haben wir mittlerweile Gewissheit: Der Verlauf der Covid-19 Pandemie lässt sich nicht durch eine V-Kurve beschreiben. Die Reaktion ist ein zweiter Lockdown. Ein Ausblick in die Zukunft unterliegt daher besonderer Unsicherheit. Auch für die Finanzberichterstattung ergeben sich Herausforderungen. Seitens der Adressaten besteht ein berechtigtes Interesse an den Annahmen/Erwartungen des Managements, deren Aktualität und den Quellen, die für die Erwartungsbildung herangezogen wurden. Für die Finanzberichterstattung ist die Konsistenz der Annahmen/Erwartungen sicherzustellen und sowohl Relevanz als auch Verlässlichkeit zu belegen. Das Gebot der Stunde sind daher zusätzliche Angaben ( Disclosures), die klar zu vermitteln sind.

Die besondere Bedeutung von Informationen über die – im aktuellen Umfeld getroffenen – Annahmen/Erwartungen des Managements werden in dem Beitrag von Dimmer/Hirsch unter dem Stichwort „Directors' Dealings“ beleuchtet. Ausgehend von der Meldepflicht für Eigengeschäfte, die aus der Marktmissbrauchsverordnung folgt, von Führungskräften, insbesondere für den Handel mit Aktien wird die Zunahme während der Corona-Pandemie empirisch nachgewiesen. Die Untersuchung ist umso mehr von Bedeutung, als der DAX von dem bisherigen Jahrestief im März 2020 bis zum Juni um 45,8 % angezogen hat. In ihrem Beitrag wirft Rinker unter der Berücksichtigung der derzeitigen konjunkturellen Lage einen Blick auf die Frage nach der planmäßigen oder nur anlassbezogenen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Als Ergebnis einer empirischen Analyse des Verhältnisses zum Eigenkapital wird die Relevanz der Fragestellung belegt.

Neben den Herausforderungen, die sich für die Finanzberichterstattung als (un-)mittelbare Konsequenz der Pandemie einstellen, gibt es aber auch weitere Fragen. Ende August 2020 hat der IASB die erforderlichen Anpassungen am Regelwerk als Reaktion auf die 2016 beschlossene IBOR-Reform verabschiedet. Wegen des Übergangs von den bislang maßgeblichen Interbank Offered Rates (IBOR) auf „neue“ Referenzzinssätze bedarf es einer Anpassung der Vorgaben zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Eine Übersicht und Analyse der Änderungen – betroffen sind insbesondere die Modifikation von Finanzinstrumenten und die Anforderungen an das hedge accounting – stellen Strampelli/Schubert in unserer aktuellen Ausgabe vor. Einen Rechtsvergleich zwischen IFRS und HGB für die Bilanzierung einer (strategischen) Beteiligung an einem Übernehmen mittels der equity-Methode findet sich in dem Beitrag von Kirsch. Festgestellt werden trotz einer Annäherung der Anforderungen nach deutschem Handelsrecht an die Konzeption der IFRS Unterschiede, die aber nicht auf die equity-Methode selbst, sondern andere Quellen zurückzuführen sind.

Selbstverständlich finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe die gewohnten Rubriken. Besonderes Augenmerk möchte ich auf die Diskussion zur Fortentwicklung der globalen Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung in unserem aktuellen Pro und Contra richten.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre, bleiben Sie gesund.

Jens Freiberg

Fundstelle(n):
PiR 11/2020 Seite 1
NWB NAAAH-63037