Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das erbschaftsteuerlich begünstigte Wohnungsunternehmen
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung ist aktuell die Zusammenführung und Übertragung eines Wohnungsunternehmens der Geheimtipp. Auf den ersten Blick wirkt das Regelwerk dazu so, als könne immobiles Vermögen, das in der Regel gerade kein ursächliches Betriebsvermögen ist, relativ unaufwändig mehr oder weniger steuerfrei übertragen werden. Die Hürden sind jedoch höher, als gedacht. Um in die Vergünstigung zu gelangen, müssen letztlich vier Hürden genommen werden:
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Prüfung des begünstigungsfähigen Vermögens
[i]Jede Rechtsform möglichJede Rechtsform ist denkbar, also ein Einzelunternehmen, eine Personenhandelsgesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft; die darüber hinaus zu erfüllenden Besonderheiten sind in § 13b Abs. 1 ErbStG festgelegt.
Prüfung des Verwaltungsvermögens
[i]Zweckbestimmung am BewertungsstichtagJedes in dem zu übertragenden „Gebilde“, das das sog. Wohnungsunternehmen ausmacht, befindliche Wirtschaftsgut ist darauf zu kontrollieren, ob Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG vorliegt. Bei Dritten zur Nutzung überlassenen Grundstücken kann es nicht nur auf die tatsächliche Nutzung durch einen Dritten am Bewertungsstichtag ankommen, sondern auch auf die zu diesem Stichtag vorl...