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Online-Nachricht - Donnerstag, 05.11.2020

Energiesteuer | Lieferung von Energieerzeugnissen II (BFH)

Gibt der Mineralölhändler die Abgabenvergünstigung i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk nur zum Teil an die Begünstigten (Angehörige der US-Streitkräfte) weiter, steht ihm der Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer gem. § 105a Abs. 1 EnergieStV auch nur anteilig zu (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin und Revisionsklägerin belieferte im Zeitraum von April bis Juni 2013 Angehörige der in der BRD stationierten US-amerikanischen Streitkräfte mit Heizöl. Das Hauptzollamt (HZA) lehnte die beantragte Entlastung von der Energiesteuer nach § 105a EnergieStV ab, weil die Klägerin den Energiesteuervorteil nur teilweise weitergegeben habe und der geltend gemachte Mehraufwand, den sie nach den Feststellungen einer zuvor durchge...