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Online-Nachricht - Mittwoch, 04.11.2020

Förderung der Elektromobilität | Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinierbar (Bundesregierung)

Am tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Kraft. Von da an kann der sog. Umweltbonus wieder mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Hierauf weist die Bundesregierung aktuell hin.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Für den Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs oder Plug-in-Hybrids können ab dem neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) abgeschlossen hat. Diese legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme unter Berücksichtigung der haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben i...

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