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StuB 21/2020 S. 855

Umsatzsteuer | Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes auf Fährleistungen

Aus der Praxis sind Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Fährleistungen gestellt worden. Das BMF hat hierzu ein Schreiben veröffentlicht ( :002, NWB TAAAH-59796).

Hintergrund: Nach Inkrafttreten des zum geänderten § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt eine Steuersatzermäßigung im Fährverkehr nur noch für die Beförderung von Personen zur Anwendung. Die Beförderung des GepäcksS. 856 einschließlich des mitgeführten Fahrzeugs kann als Nebenleistung begünstigt werden.

Abschnitt 12.13 Abs. 11 UStAE wird wie folgt geändert: Nach Satz 3 werden die folgenden Sätze 4 und 5 angefügt: „Nebenleistung zur Personenbeförderung ist auch der Transport von Personenkraftwagen, Krafträdern und anderen Fahrzeugen. Dies gilt nicht, wenn Schwerpunkt der Fährleistung, wie z. B. beim Tran...