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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Techno- und House-Konzerte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eintrittserlöse für Musikaufführungen unterschiedlicher Stilrichtungen (v. a. Tech-House, Elektro House, Techno) durch renommierte DJs sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Aufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. (2) Umsätze aus der Veräußerung von Eintrittskarten für ortsgebundene Veranstaltungen unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG (Anschluss an , BStBl 2019 II S. 293).