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Steuerrecht | Sponsoringaufwand als zulässige Betriebsausgabe einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Eine ärztliche Gemeinschaftspraxis kann Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG abziehen, wenn durch das Sponsoring das unternehmerische Ansehen der Arztpraxis gesichert oder erhöht wird. Dabei ist es unschädlich, wenn insbesondere mit der freiberuflichen Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Ärzte der Gemeinschaftspraxis geworben wird.
Der Höhe nach sind Sponsoringaufwendungen von ca. 100.000 € jährlich nicht zu beanstanden, wenn die Praxis Einnahmen von ca. 946.000 € pro Jahr erzielt. Die Aufwendungen sind dann geeignet, den Bestand der Einnahmen zu sichern und weiter zu festigen.
In [i]Sponsoringaufwendungen i. H. von ca. 100.000 € dem vom BFH entschiedenen Fall unterstützte eine Gemeinschaftspraxis, an der die Ärzte K und H beteiligt waren, zwei verschiedene Sportler mit ca. 74.000 € und ca. 27.000 €. Hierfür...