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Umsatzsteuer | Vereinbarkeit des nationalen Aufteilungsgebots nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG mit Unionsrecht (FG)
Verpflegungsleistungen fallen nicht unter die Steuerermäßigungsvorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG normiert insoweit ein Aufteilungsgebot, an dem auch nach der Entscheidung des EuGH "Stadion Amsterdam" v. noch festzuhalten ist (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die von einem kirchenrechtlichen Verein im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen erbrachten Verpflegungsleistungen sowie die Umsätze aus der Vermietung von Tagungs- und Seminarräume inklusive Technik an Nichtmitglieder des Vereins und damit zusammenhängende Verpflegungsleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Das FA unterwarf diese Leistungen dem Regelsteuersatz, weil sie keinem Zweckbetrieb sondern dem wirtschaftlichen Geschä...