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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 2

Baukostenzuschuss eines Zentralregulierers

Prof. Dr. Peter Mann

Die Geschäftsbeziehungen eines Zentralregulieres sind kompliziert. Die klassische Funktion, Einkäufe der angeschlossenen Mitglieder zu bündeln und damit bessere Einkaufskonditionen zu erwirken, ist dabei nur ein Aspekt. Häufig bestehen komplizierte vertragliche Vereinbarungen zu den Mitgliedern einerseits und den Lieferanten bzw. Herstellern anderseits. Umsatzsteuerrechtlich stellt sich dabei immer die Frage, welche Konsequenzen daraus für die Besteuerung zu ziehen sind. Sind Zahlungen im Rahmen eines Leistungsaustausches oder als echte Zuschüsse geflossen? Für den Fall eines Baukostenzuschusses hat der BFH in der aktuelle Entscheidung () zumindest etwas mehr Klarheit geschaffen.

I. Leitsatz

Verpflichtet sich ein Einzelhändler gegenüber einem anderen Unternehmer gegen eine Zahlung, auf neu geschaffenen Verkaufsflächen von diesem Unternehmer bezogene Produkte zum Verkauf anzubieten, liegt sowohl der für die Annahme eines Entgelts als auch der für den Vorsteuerabzug erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Leistung (Bereitstellung der Verkaufsflächen) und der hierfür von dem anderen Unternehmer geleisteten Zahlung vor.

II. Sachverhalt

Die...