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Scheidung | Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich als vorweggenommener Altersunterhalt steht einer vertraglichen Gestaltung nur begrenzt offen. Die richterliche Wirksamkeitskontrolle ist aber selbst in diesem Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts keine Halbteilungskontrolle.
Auch ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist bei den in einer Ehekrise oder im Zusammenhang mit einer bereits beabsichtigten Scheidung geschlossenen Eheverträgen nicht als sittenwidrig zu bezeichnen, wenn ein nach der gesetzlichen Regelung stattfindender Versorgungsausgleich von beiden Ehepartnern nicht gewünscht wird, soweit dies mit dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs vereinbar ist. Dies ist der Fall, wenn beide Ehepartner während der Ehezeit vollschichtig und von der ...