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BFH 23.07.2020 V R 44/19, NWB 44/2020 S. 3230

Umsatzsteuer | Zur Haftung bei Forderungsabtretung

Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 3 InsO) bewirkt laut auch unter Berücksichtigung von § 41 Abs. 1 InsO keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13c UStG.