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NWB Nr. 44 vom Seite 3276

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Die [i]Bundesrat, www.bundesrat.de >archiv>Drucksachen >620/20Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche am veröffentlicht und dem Bundesrat am als besonders eilbedürftig (vgl. Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG) zugeleitet. Der Bundesrat hat nun bis zum Zeit, Stellung zu nehmen.

Durch das Gesetz soll das strafrechtliche Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche [i]EU-Richtlinie ist bis zum 3.12.2020 umzusetzenverbessert und damit zugleich die am in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates v.  über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (ABl EU Nr. L 284 S. 22) umgesetzt werden. Die Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen zur Bekämpfung der Geldwäsche fest und ist bis zum in nationales Recht umzusetzen.

Der [i]Gesetzentwurf geht über die Vorgaben hinaus Gesetzentwurf geht über die internationalen Mindestvorgaben hinaus. Die Umsetzung der Richtlinie wurde mit einer Neufassung des Straftatbestands verbunden, der zukünftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbezieht. Hieran hat die Bundesregierung trotz erheblicher Kritik der Kammern, u. a. der BStBK, aber auch des DStV ...