NWB Kommentar Bilanzierung
12. Aufl. 2021
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§ 271 Beteiligungen, Verbundene Unternehmen
Kropff, „Verbundene Unternehmen“ im Aktiengesetz und im Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986 S. 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG – zugleich eine kritische Analyse des § 271 Abs. 2 HGB, DStR 1987 S. 347; Lüders/Meyer-Kessel, Der Begriff der Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB, DB 1991 S. 1585; Oser, Droht eine Konzernrechnungslegungspflicht von Stiftungen?, StuB 2012 S. 16; Petersen/Zwirner, Unternehmensbegriff, Unternehmenseigenschaft und Unternehmensformen, DB 2008 S. 481; Schulze-Osterloh, Ausweis und Bewertung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Jahresabschluss des Gesellschafters, FS Kropff 1997 S. 695.
I. Überblick
1 § 271 HGB definiert die Begriffe „Beteiligung“ und „verbundenes Unternehmen“ und unterscheidet damit
einfache Beziehungen zu anderen Unternehmen
von Beteiligungs- und Verbundverhältnissen.
2 Die Bedeutung dieser Unterscheidung ist vielfältig:
Im Bilanzgliederungsschema nach § 266 sind Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen, aber auch Ausleihungen an Beteiligungs- und verbundene Unternehmen jeweils gesondert auszuweisen. Entsprechendes gilt im Umlaufvermögen für Forderungen und auf der Passivseite für Verbindlichkeiten. Der Sonderausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüb...