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IWB Nr. 20 vom Seite 826

Zur Effektivität deutscher Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen deutscher Besteuerungshoheit, Treaty Override und unionsrechtlichem Anwendungsvorrang

Christoph Schmidt

Dieser Beitrag zeigt auf, dass das aktuell große politische Vertrauen in die Lösbarkeit drängender Probleme des Internationalen Steuerrechts durch das Rechtsinstrument des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zumindest aus deutscher Perspektive möglicherweise enttäuscht werden könnte. So folgt aus einer Analyse der Rechtsstellung dieser Form des völkerrechtlichen Vertrags im Verhältnis zum nationalen Recht wie zum Unionsrecht, dass die Durchsetzbarkeit des Völkervertragsrechts aus nationaler Sicht aufgrund eines verfassungsrechtlich möglichen Treaty Override durch den späteren Erlass einfachgesetzlicher Regeln und aus unionsrechtlicher Sicht durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts gefährdet erscheint. Der Beitrag gibt daher auch Hinweise zur rechtlichen Flankierung dieses Rechtsinstruments, um den politischen Wunsch nach steuerlichen (Mindest-)Standards auch rechtlich effektiv umzusetzen.

Kernaussagen
  • Der Abschluss zwischenstaatlicher DBA ist derzeit das politisch vorrangige Rechtsinstrument, um einen ruinösen Steuerwettbewerb zwischen Staaten sowie die Nicht- oder Mehrfachbesteuerung zu vermeiden. Diese Entwicklung gipfelte im Abschluss der Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting (MLI) – einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen aktuell 94 Vertragsstaaten, der verbindliche Standards für den Inhalt und die Auslegung von DBA begründet.

  • Allerdings stößt dieses Rechtsinstrument in seiner Vereinheitlichungskraft jedenfalls in Deutschland auf starke dogmatische Hindernisse aufgrund der verfassungsgerichtlich gebilligten Möglichkeit des Treaty Override durch nationales Gesetzesrecht einerseits und den Anwendungsvorrang des Unionsrechts andererseits.

  • Daher sollte die Rechtsstellung völkerrechtlicher Verträge im nationalen Recht und im Unionsrecht deutlich gestärkt werden, um dem politischen Willen zur Vereinheitlichung auch normativ zum effektiven Durchbruch zu verhelfen.