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Niedersächsisches FG | Keine Erhöhung des laufenden Gewinns aus Handelsvertretung um Handelsvertreterausgleichsanspruch
Es erfolgt keine Erhöhung des laufenden Gewinns aus einer Handelsvertretung um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89b HGB im Zeitpunkt der Verlegung der Handelsvertretung in die Schweiz.
Im Streit waren die steuerlichen Folgen der Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer Handelsvertretung in die Schweiz. Nach § 16 Abs. 3a EStG steht der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter des Betriebs oder Teilbetriebs einer Aufgabe des Gewerbebetriebs gleich. Im Streitfall führte die Verlegung der Handelsvertretung des Klägers in die Schweiz damit zu einer gewinnrealisierenden Entstrickung, d. h. zur Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens ruhende [i]Vertreterrecht mag schon kaum ein Wirtschaftsgut sein – jedenfalls aber kann es beim Wegzug nicht gewinnerhöhend berücksichtigt werdenstillen Reserven. Beim Handel...