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FG Düsseldorf | Geschäftsleitungsbetriebsstätte im Ausland
(1) Die Geschäftsleitung im Ausland ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. (2) Das DBA Niederlande 2012 rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustellen-Betriebsstätten. (3) § 9 Nr. 3 GewStG normiert auch für diesen Fall eine Kürzung um den auf die Geschäftsleitungsbetriebsstätte entfallenden Gewinn. (4) Der Umfang der Kürzung richtet sich im Einzelfall nach dem Umfang von Aufwand und Wertschöpfung.
Die Klägerin betrieb als Generalunternehmerin Wohnungsbau auf eigenen und zu einem geringen Teil auf fremden Grundstücken in Deutschland. Die S. 811 [i]Gewerbeertrag ist bei ausländischer Geschäftsleitungsbetriebsstätte anteilig zu kürzenihr gehörenden Grundstücke wurden bebaut und veräußert. In Deutschland befanden sich jeweils die Baustellen sowie als Korrespondenzadresse der Sitz de...