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Treuhand- und Näheverhältnis beim GmbH-Gesellschafter
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3234Mit Urteil v. - VIII R 2/17 ( NWB IAAAH-51781) hat der BFH eine grundlegende Entscheidung zur Änderung eines Einkommensteuerbescheids gem. § 32a Abs. 1 KStG getroffen. Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben verdeckten Gewinnausschüttung ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geändert oder erlassen wird, ist der geänderte Einkommensteuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit des geänderten Einkommensteuerbescheids wird jedoch gem. § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG nachträglich beseitigt, wenn ein erstmaliger oder geänderter Körperschaftsteuerbescheid wegen derselben verdeckten Gewinnausschüttung vor Ablauf der für diesen Bescheid geltenden Festsetzungsfrist erlassen wird.
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Materiell-rechtliche Bedeutung
[i] BFH, Urteil v. 10.12.2019 - VIII R 2/17, NWB IAAAH-51781 Das BFH-Urteil ist für die Praxis auch materiell-rechtlich beachtenswert. Der BFH hat Stellung genommen zu den Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses an GmbH-Anteilen und zum Näheverhältnis bei einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Treuhandverhältnis
[i]„Leere Hülle“Im ents...