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NWB BB 11/2020 S. 329

Abmahnungen: Baldiges Ende der professionellen Abzocke

Der Bundestag hat das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen. Zentraler Punkt des Gesetzes: Wettbewerber haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung. Damit wird dem Geschäft, Abmahnungen per Serienbrief zu verschicken, die Grundlage entzogen. Bisher war es u. a. möglich, die Internetseiten vor allem kleinerer Firmen systematisch nach Fehlern zu durchsuchen und dann Abmahnungen gegen meist hohe Gebühren zu verschicken.