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BFH 27.05.2020 XI R 12/18, BBK 21/2020 S. 1006

Bilanzierung | Änderung eines bilanziellen Wahlrechts in der Überleitungsrechnung ist eine Bilanzänderung

Das in der Bilanz auszuübende Wahlrecht auf Minderung der Anschaffungskosten nach § 7g Abs. 2 EStG darf nur geändert werden, wenn die Voraussetzungen einer Bilanzänderung gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG vorliegen. Es muss also einen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung geben, und die Bilanzänderung darf die sich aus der Bilanzberichtigung ergebende Gewinnauswirkung nur kompensieren, nicht aber überschreiten.

Dies [i]Überleitungsrechnung ist Teil der Bilanz gilt auch dann, wenn das Bilanzierungswahlrecht nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG in einer Überleitungsrechnung von der Handels- zur Steuerbilanz gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV ausgeübt wird. Eine Überleitungsrechnung gehört zur Bilanz und stellt keine außerbilanzielle Korrektur dar.

Die [i]Klägerin minderte zunächst nicht die Anschaffungskosten nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG Klägerin bildete für 2011 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) i. H. von 200.000 €. Im Folgejahr 2012 führte sie di...