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Angabe von Restlaufzeiten bei vorzeitiger Kreditablösung
I. Sachverhalt
In dem zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss gibt der Mandant ein Annuitätendarlehen, welches eine zum Abschlussstichtag vertragliche Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren hat, in voller Höhe als Verbindlichkeit an, die innerhalb eines Jahres fällig ist. Dies begründet er damit, dass das Darlehen zwischen dem Abschlussstichtag und dem Aufstellungszeitpunkt vorzeitig getilgt worden sei.
II. Fragestellung
Liegt ein Verstoß gegen die handelsrechtlichen Vermerkvorschriften vor, so dass aus Sicht des Abschlussprüfers Einwendungen gegen die Rechnungslegung bestehen?