Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
Mit Datum vom wurde das Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentliche Änderung besteht in der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum , dies aber nur für Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.S. 351
Der Gesetzestext ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter http://go.nwb.de/hkkre abrufbar.