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Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld
Der Koalitionsausschuss hat am beschlossen, die erleichterten Regelungen zur Kurzarbeit zu verlängern. Das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) sowie die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung und die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sollen am in Kraft treten.
Die bilanzielle Abbildung von Zahlungen im Kontext von Kurzarbeitergeld wurde vom IDW im fachlichen Hinweis „Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus auf Rechnungslegung und deren Prüfung“ (Teil 3, 1. Update Juli 2020) erläutert.
Der Hinweis des IDW vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/1qxuz.