Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fluggastrechte | Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Das ausführende Luftverkehrsunternehmen muss einem Fluggast, dem ein Ausgleichsanspruch (Art. 7 FluggastrechteVO) zusteht, grds. auch die Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt ersetzen, wenn es die ihm obliegende Informationspflicht (vgl. Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO) verletzt hat.
Die Informationen des Unternehmens müssen so gefasst sein, dass sie den Fluggast in die Lage versetzen, ohne anwaltliche Hilfe beurteilen zu können, ob Ausgleichsansprüche aufgrund der aufgetretenen Annullierung oder Verspätung in Betracht kommen und gegen welchen Schuldner diese geltend zu machen sind. Ist das Luftverkehrsunternehmen dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen, ist die Inanspruchnahm...