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BGH 24.09.2020 IX ZR 289/18, NWB 43/2020 S. 3164

Insolvenz | Rechtsmacht des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter, der zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Schuldners ermächtigt ist, kann die für ein Gemeinschaftskonto vereinbarte Einzelverfügungsbefugnis nicht wirksam widerrufen.

Anmerkung:

Ob der Widerruf von jedem Kontoinhaber allein erklärt werden konnte oder eine übereinstimmende Weisung aller Kontoinhaber voraussetzte, war im vorliegenden Fall im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, kann nach Ansicht des Senats aber auch dahinstehen, weil dem vorläufigen Insolvenzverwalter die erforderliche Rechtsmacht zum Widerruf fehlte. [i]Zur Haftung im Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung Schädlich, NWB 42/2020 S. 3111Der vom Insolvenzgericht angeordnete Zustimmungsvorbehalt bewirkt lediglich, dass der vorläufige Verwalter wirksame Verfügungen des Schuldners verhindern kan...