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Einkommensteuer | Gewinn aus der Veräußerung von „Gold Bullion Securities“ Inhaberschuldverschreibungen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Gewinn aus der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieften und den aktuellen Goldpreis abbildeten (z. B. „Gold Bullion Securities“), ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i. V. mit Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb S. 3162von Gold einzusetzen (Anschluss an Senatsurteil v. - VIII R 35/14, BStBl 2015 II S. 834). (2) Dies gilt auch dann, wenn nach den Emissionsbedingungen der Inhaber bei der Kündigung der Schuldverschreibungen statt der Lieferung des verbrieften Goldes die Auszahlu...BStBl 2016 I S. 85