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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 779/20

Gesetze: SGB 5 § 10

Leitsatz

Leitsatz:

Der Zahlbetrag der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählt ebenso zum Gesamteinkommen iSd § 10 Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB V wie der Zahlbetrag einer Rente aus einer privaten Rentenversicherung. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zählt nicht zum Gesamteinkommen iSd § 10 Abs 1 Satz 1 Nr 5 SGB V.

Fundstelle(n):
ZAAAH-61371

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