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Umsatzsteuer | Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist für Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten (BZSt)
Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum über das Portal ihres Ansässigkeitsstaates beantragen müssen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für die diesjährige Antragsfrist Erleichterungen bis zum .
Hintergrund: Unternehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum über das Portal ihres Ansässigkeitsstaates beantragen müssen. Diese Frist gilt für den elektronisch einzureichenden Antrag auf Vorsteuervergütung und die dem Antrag in elektronischer Form beizufügenden Rechnunge...